Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe. Der Führerschein ist zwar voll gültig, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen muss man an einem Nachschulungskurs teilnehmen.
Während der Probezeit, die mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1 oder B beginnt (für die Klassen M, L und T gibt es keine Probezeit), sollen die Fahranfänger besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen sammeln. Das hat seinen guten Grund, denn seit der 80er Jahre zeigen die Daten der amtlichen Unfallstatistik eine weit überdurchschnittliche Unfallbeteiligung der jungen Fahranfänger. Der Führerschein auf Probe soll neben einer Reihe anderer Maßnahmen auch dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer vor schweren Schaden zu bewahren, der sich für ihr ganzes weiteres Leben nachteilig auswirken könnte.
Was also hat es auf sich mit dem Probeführerschein?
Angenommen ein junger Fahrer führt trotz "Rot" über eine Kreuzung und erhält eine Anzeige. Die Folge ist ein Bußgeldbescheid, der nach Rechtskraft beim Kraftfahrbundesamt registriert wird.
Gleichzeitig erhält die Führerschienbehörde eine Benachrichtigung über diesen Verkehrsverstoß. Fahren trotz "Rot" ist bekanntlich eine jener Ordnungswidrigkeiten, die auch bei nur einmaliger Begehung sofort zu Maßnahmen der Behörde führt.
Aufbauseminar für Fahranfänger
Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, z.B. gegen den "Rotfahrer" die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem hierfür speziell ausgebildeten Fahrlehrer anzuordnen. Das Aufbauseminar muss innerhalb einer bestimmten Frist besucht und abgeschlossen werden. Bei Nichtteilnahme muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Inhalt und Umfang des Aufbauseminars
Das Aufbauseminar ist keineswegs eine Art Fortsetzung des Fahrschulunterrichts, also kein "Nachsitzen". Die Teilnehmer sollen vielmehr durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Analysen ihrers bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Der Kurs ist in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen; er umfaßt 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und eine Fahrprobe von 45 Minuten und muss innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden.
Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre
Die Anordnung eines Aufbauseminars führt zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
Weitere Maßnahmen
Kommt es innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen, wird die Behörde eine schriftliche Verwarnung zusenden und dem Betroffenen nahe legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Kommt es dennoch zu einer erneuten Auffälligkeit, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Verkürzung der regulären Probezeit durch Fortbildungsseminare
Seit Anfang des Jahres 2004 gibt es nun eine Möglichkeit, die Probezeit schneller hinter sich zu bringen. Durch Fortbildungsseminare kann die zweijährige Probezeit auf bis zu einem Jahr verkürzt werden. Auf dem Programm stehen moderierte Gruppendiskussionen, eine Übungs- und Beobachtungsfahrt sowie praktische Sicherheitsübungen.
Teilnehmen können alle, die den Führerschein der Klasse B seit mindestens sechs Monaten besitzen und sich noch in der Probezeit befinden. Die fünf Seminarteile können an fünf Tagen innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis acht Wochen belegt werden. Die Kosten für das gesamte Seminar liegen bei ca. 270 Euro.