Grundstoff: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterungen 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Zusätzlicher Klassenspezifischer Stoff:
Klassen | Vorbesitz | Doppelstunden (90 Minuten) |
Klassen | Vorbesitz | Doppelstunden (90 Minuten) |
|
A, B M L T C1 C1 C1 C C |
- - - - - B D1 D B C1 |
4 2 2 2 6 6 2 2 10 4 |
C C CE D1 D1 D1 D D D D |
D1 D C B C1 C B C C1 D1 |
4 2 4 10 4 4 18 8 12 8 |
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klassen A1 und A beschränkt 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Hinweis: Bei Mofas sind lediglich 6 Theoriestunden vorgeschrieben
Wieviele Fahrstunden?
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluß.
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 6) hat der Fahrschüler jedenfalls "so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt". Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewußt, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewußt verhalten wird.
Die Sonderfahrten (Nachtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt)
Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden.
So müssen zum Beispiel neben dem Hauptteil der praktischen Fahrstunden (Grundausbildung) gegen Ende der Ausbildung in den Klassen B, A und A1 mindestens jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten absolviert werden.
Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht. Folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick.
Die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) der Klassen A, A1, B, BE C1 C1E, C und CE |
Die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) bei gemeinsamer Ausbildung Solo/Zug |
||||||||||
Besondere Ausbildungsfahrten | A1 A B |
A1 auf A A auf A unbe- schränkt |
B auf BE B auf C1 C1 auf C |
B auf C |
C1 und C1E im gemeinsamen Ausbilungs- gang |
C und CE im gemeinsamen Ausbildungs- gang |
|||||
Solo | Zug | Ges. | Solo | Zug | Ges. | ||||||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) |
5 | 3 | 3 | 5 | 1 | 3 | 4 | 3 | 5 | 8 | |
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) |
4 | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
3 | 1 | 1 | 3 | 0 | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 |
Mindestausbildungsplan für die D-Klassen | |||||||||||
Vorbesitz der Klasse(n) | C | C | B / C1 | B / C1 | D1 | D | D1 | ||||
Fahrpraxis | C mehr als zwei Jahre* | C bis zwei Jahre* | B oder C1 mehr als zwei Jahre* | B oder C1 mehr als zwei Jahre* | |||||||
Erwerb | D | D1 | D | D1 | D | D1 | D | D1 | D | DE** | D1E*** |
Grundausbildung | 7 | 6 | 14 | 8 | 33 | 16 | 45 | 41 | 20 | 4 | 4 |
Überlandfahrten | 8 | 4 | 16 | 8 | 12 | 8 | 22 | 19 | 5 | 3 | 3 |
Autobahnfahrten | 4 | 2 | 8 | 4 | 8 | 4 | 14 | 12 | 5 | 1 | 1 |
Fahrten bei Dämmerung/Dunkelheit | 3 | 2 | 6 | 4 | 5 | 4 | 8 | 7 | 5 | 1 | 1 |
Die theoretische Prüfung am PC kann erst abgelegt werden, wenn
> Ihr Prüfungsauftrag vorliegt,
> Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
> Sie in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt haben, dass Sie prüfungsreif sind.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Es lohnt sich also, auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Kosten. Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.
Hinweis: Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis/Paß zur theoretischen Prüfung mit.
Stadt, Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen sind die Stationen der praktischen Prüfung. Daneben müssen bestimmte "Grundfahraufgaben" z.B. Anfahren am Berg, Parken u.a., erfüllt werden. Aber keine Sorge: Bis zum Termin Ihrer praktischen Prüfung werden wir Sie so fit gemacht haben, dass Sie ganz gelassen zum Prüftermin kommen. Und sollte sich doch ein wenig Nervosität einstellen, wird der Prüfer Verständnis dafür haben. Denn dieser hat Erfahrung im Umgang mit Prüflingen.
Der Prüfer wird nichts Unmögliches von Ihnen verlangen. Fahren Sie, wie Sie es bei uns gelernt haben - ganz normal. Kleine Fehler können vorkommen, aber man darf ihnen gedanklich nicht nachhängen, sonst können daraus größere entstehen. Also, ganz locker bleiben und konzentriert weiterfahren.
Fragen Sie den Prüfer ganz ungeniert, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie seine Anweisung nicht verstanden haben.
Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.
Hinweis: Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis/Paß und Ihren eventuell vorhandenen Führerschein zur praktischen Prüfung mit.
Tipps für den Prüfling
Über die Führerscheinprüfung wird viel Unsinn verbreitet und sie wird deshalb oft als besonders hohe Hürde dargestellt. Eine gewissenhafte und umfangreiche Ausbildung ist immer noch die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung.
Priorität setzen
Für eine gute Fahrausbildung ausreichend Zeit im eigenen Lebensplan nehmen
Von Niemandem zum vorzeitigen Abschluss der Ausbildung drängen lassen
Den Prüftermin nicht in die unmittelbare Nähe anderer Prüfungen legen (z.B. Klausuren, Abitur, Berufsprüfung, Bewerbungen)
Den Prüftermin möglichst nicht unmittelbar vor Urlaubsreisen oder Umzüge legen
Praktische Kleidung bei der Prüfung
Leichte und luftige, bequeme Kleidung wählen; bei Zweiradprüfungen: Schutzkleidung, festes Schuhwerk
Für gutes Gesichtsfeld sorgen (keine dunkle Sonnenbrille, keine Haare im Gesicht)
Rechtliche Anforderungen, Prüfungsrichtlinie
Kleine Fehler werden in jeder Prüfungsfahrt gemacht. Fehler gleich an Ort und Stelle korrigieren
Nicht in Panik geraten, wenn der Summer der Fahrlehrerpedale ertönt. Nicht jedes Summen führt zum Nichtbestehen. Allein der Prüfer entscheidet am Ende der Prüffahrt.
Umgang mit Nervosität in der Prüfung
Schon in der Ausbildung sollte ein eigenes, individuell passendes Anti-Nervositätsprogramm für die Prüfung zusammengestellt werden
Deshalb zum Ende der Ausbildung auch Prüfungsfahrten üben
Bei Neigung zu stressbedingten Schweißausbrüchen und Hitze sollte zur Prüfung ein feuchtes Handtuch oder Erfrischungstuch bereit gelegt werden
Vor der Prüfung klären, wie das Auto belüftet werden soll (Klimaanlage, Gebläse, Schiebedach, Fenster)
Wenn Beine oder Hände zu zittern anfangen, eine kurze Pause erbitten
Mit der Prüferin/dem Prüfer sprechen, wenn Anweisungen oder Anmerkungen nicht verstanden worden sind
MINDESTALTER: 18 Jahre
Du hast die Möglichkeit den A2 Führerschein mit 18 Jahren zusammen mit deinem PKW Führerschein zu erwerben.
Vorteil: ?? Bernhard fragen??
Voraussetzung: Vorbesitz mind. 2 Jahre A1
MINDESTALTER: 18 Jahre
Du hast die Möglichkeit den A2 Führerschein mit 18 Jahren zusammen mit deinem PKW Führerschein zu erwerben.
Voraussetzungen: Keine
MINDESTALTER: 20 Jahre
Du hast die Möglichkeit ab 20 Jahren bereits die Klasse A zusammen mit deinem PKW Führerschein zu erwerben.
Voraussetzung: Vorbesitz mind. 2 Jahre A2
MINDESTALTER: 24 Jahre
Ab 24 kannst du alle Fahrerlaubnisklassen sofort in Kombination erwerben.
Die "Theoretische Führerscheinprüfung kann maximal 3 Monate vor der "Praktischen Prüfung" abgenommen werden.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist bis maximal 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters möglich, so dass sie theoretisch an Ihren Geburtstag bereits die Fahrerlaubnis besitzen.
Für die Anzahl der Praxisstunden im Rahmen einer Führerscheinausbildung gelten in Deutschland keine gesetzlichen Mindestanforderungen. Wie viele Übungsstunden benötigt werden, hängt von den persönlichen Fähigkeiten und der Lernbereitschaft jedes einzelnen Fahrschülers ab. Nur für die sogenannten Sonderfahrten gibt es – je nach Klasse der angestrebten Fahrerlaubnis – Auflagen. Erst wenn diese Sonderfahrten durchgeführt wurden, können die Fahrschülerin oder der Fahrschüler zur praktischen Prüfung zugelassen werden.
Für jede Führerscheinklasse gelten eigene Regeln zu Theoriestunden und Sonderfahrten. Welche Vorschriften für die Theorie- und Praxisausbildung gelten, findest du bei den Informationen zur einzelnen Fahrerlaubnis.
JA, bei den Theoriestunden gibt es hingegen klare Regelungen über die Anzahl der zu absolvierenden Stunden. Du findest die Angaben dazu ebenfalls unter der jeweiligen Rubrik Führerschein.
Die Kombination von Fahrerlaubnisklassen insbesondere Klasse B in Kombination mit Anhänger und auch Kraftradführerscheinen spart Zeit und Geld und ist in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative. Hier erfahren Sie mehr.
"Mit Freude zum Führerschein"